Ausschüttung der Gelder der Teilnehmer:innen
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Ausschüttungen sind technisch an Abrechnungen gekoppelt. Wird eine Ausschüttung vorgenommen, werden also parallel auch immer die bis dahin aufgelaufenen Gebühren für die von uns erbrachten Leistungen abgerechnet. Wie vertraglich vereinbart, werden unsere Gebühren mit dem Ausschüttungsbetrag verrechnet, sofern dem nicht ausdrücklich widersprochen wurde.
Es werden also i.d.R. die jeweils bis zum Zeitpunkt der Abrechnung eingenommenen Teilnahmegelder abzüglich unserer Gebühren sowie eines Sicherheitseinbehalts i.H.v. 10% des Ausschüttungsbetrags (für ggf. noch durchzuführende Erstattungen) überwiesen.
Im Rahmen der Schlussabrechnung wird kein Sicherheitseinbehalt mehr angesetzt und alle restlichen Einnahmen werden ausgeschüttet.
Es können nur tatsächlich auf unserem Konto eingegangene Gelder ausgeschüttet werden. Kreditkartenzahlungen gehen zum Teil erst nach 4–6 Wochen auf unserem Konto ein und können erst nach Zahlungseingang ausgeschüttet werden.
Wir erstellen i.d.R. einmal im Monat eine Zwischenabrechnung, mit der eine Ausschüttung verbunden ist, sofern mind. 500,00€ Gebühren abzurechnen oder mind. 5.000,00€ auszuschütten sind.
Bitte denken Sie daran, dass Sie uns zeitnah die dafür notwendige Bankverbindung zur Verfügung stellen. Bitte nutzen Sie hierzu unser Formular für die Bankverbindung.
Die Daten der Bankverbindung sollte mit höchster Sorgfalt ausgefüllt werden. Converia übernimmt keine Haftung für Überweisungen an falsche Empfänger:innen aufgrund nicht korrekter Kontodaten.
Sollte zwischenzeitlich eine Ausschüttung benötigt werden, um laufende Kosten der Veranstaltung zu decken, kontaktieren Sie uns bitte telefonisch unter +49 3643 811807-70.
Hierbei werden die Gebühren für bisher erbrachte und noch nicht abgerechnete Leistungen berechnet.