Sichtbarkeit von Seiteninhalten einschränken
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In manchen Fällen kann es notwendig sein, die Sichtbarkeit bestimmter Webseiten-Inhalte einzuschränken. In Converia gibt es verschiedene Möglichkeiten, den Zugriff auf Informationen zu steuern.
ACHTUNG: Diese Maßnahmen reichen möglicherweise nicht aus, um vertrauliche Informationen sicher zu schützen. Nutzer können die Modulsichtbarkeit umgehen, indem die geforderte Nutzerrolle eingenommen wird, und versteckte Seiten könnten in Suchmaschinen erscheinen. Es ist daher wichtig, vorher zu prüfen, ob die gewählten Zugriffsbeschränkungen ausreichend sind.
Für jeden Artikel in der Seitenstruktur kann festgelegt werden, für welche Nutzerrollen dieser sichtbar sein soll. Die Sichtbarkeit kann dabei für einzelne Module gesteuert und im Tab Inhalt der jeweiligen Seite konfiguriert werden.
Person nicht eingeloggt
Person eingeloggt
Person nimmt teil
Person ist einreichende Person
Person ist Autor:in
Die Möglichkeiten können kombiniert werden, wodurch der Kreis der zugriffsberechtigten Personen größer wird. Wenn beispielsweise die Checkboxen Person nimmt teil und Person ist einreichende Person aktiviert sind, können Personen entweder teilnehmen oder einreichend sein, um auf die Inhalte zugreifen zu können. Es ist nicht erforderlich, beide Rollen gleichzeitig zu erfüllen um die Inhalte sehen zu können.
Nur Personen, die eingeloggt sind, können als Teilnehmende, Einreichende oder Autor:innen identifiziert werden.
Wenn Inhalte auf einer Seite nur für eine bestimmte Nutzergruppe sichtbar sind, ist es empfehlenswert, einen weiteren Artikel in der Seite zu verknüpfen, der für alle übrigen User sichtbar ist und in dem z. B. darauf hingewiesen wird, welche Bedingungen erfüllt sein müssen, um die Inhalte abrufen zu können.
Abbildung 2 zeigt eine Seite, auf der Inhalte nur für eingeloggte Nutzer sichtbar sind. Die Module mit dem Seiteninhalt sind auf Person eingeloggt eingestellt, das Hinweis-Modul auf Person nicht eingeloggt. Nach dem Einloggen sehen Nutzer den Inhalt, und der Hinweis verschwindet.
Abbildung 3 zeigt eine Seite, auf der Inhalte nur für angemeldete Nutzer sichtbar sind. Die Module mit dem Inhalt sind auf Person nimmt teil eingestellt, das Hinweis-Modul auf Person nicht eingeloggt und Person eingeloggt. Der Hinweis erscheint für alle, die nicht angemeldet sind, und verschwindet nach dem Einloggen, wenn eine gültige Anmeldung vorliegt.
Eine weitere Möglichkeit, um Inhalte nur einem bestimmten Personenkreis zugänglich zu machen, besteht darin, eine Seite anzulegen, die an keiner Stelle im Menü oder über Verlinkungen innerhalb von Artikeln aufrufbar ist. Das bedeutet, nur, wer den direkten Link zur Seite hat, kann diese auch aufrufen.
Die Vorschau aufrufen (Abb. 4).
Link aus der URL-Zeile der Vorschau kopieren
Den Link an zugriffsberechtigte Personen per E-Mail versenden
mit gewünschten Inhalten anlegen
in einem beliebigen Ordner der Seitenstruktur anlegen und Artikel als verknüpfen