Gutachter:innen anlegen und Themengebiete zuweisen

Verwaltung -> Beitragsbewertung -> Gutachter:innen

Hintergrund

Bei der Bewertung der Beiträge durch externe Gutachter:innen, bekommt jede:r Gutachter:in die Beiträge zugewiesen, welche sie oder er bewerten soll. In der Regel wird jeder Beitrag so von mehreren Gutachter:innen unabhängig bewertet und das Programmkomitee kann auf der Basis dieser Bewertung die finale Entscheidung zu jedem Beitrag treffen.

Gutachter:innen hinzufügen

Damit die externe Bewertung der Beiträge durch Gutachter:innen stattfinden kann, müssen zunächst Gutachter:innen im System angelegt werden. Um Gutachter:innen anzulegen, gibt es zwei Möglichkeiten: manuelles Anlegen oder Gutachter:innen importieren.

Importieren vs. manuell anlegen

Das manuelle Anlegen der Gutachter:innen ist in der Regel nur dann sinnvoll, wenn die meisten Personen aus dem Kreis der Gutachter:innen schon im System vorhanden sind (z.B. aus Vorjahr oder als Autor:innen).

Falls mehrere Personen neu angelegt werden müssen oder die Themenzuordnung (siehe unten) der Gutacher:innen sehr komplexx ist, dann kann man diese meist sehr viel effizienter direkt als Gutachter:innen importieren.

Gutachter:innen importieren

Informationen zum Vorgehen finden sich im Kapitel: Import von Personendaten.

Gutachter:innen manuell anlegen

Abb. 1: Gutachter anlegen mit vorhandenen Personen oder neuer Person

Beim Anlegen eines neuen Gutachters (1), wählt man entweder eine vorhandene Person aus (A), oder legt eine neue Person an (B). Vorgehen:

  • 1) Gutachter hinzufügen -> Personenbrowser öffnet sich

  • A) Vorhandene Person verwenden

    • Personen durchsuchen oder filtern

    • Person(en) auswählen

    • Personen als Gutacher:innen übernehmen

  • B) Neue Person anlegen

    • Person hinzufügen -> Personenmaske öffnet sich

    • Personendaten ausfüllen und mit der Option Auswählen (!) speichern

    • Falls man die Option Auswählen vergessen hat, dann muss man die neu angelegte Person wie in A) nochmal suchen, auswählen und als Gutacher:in übernehmen.

Nach dem erfolgreichen Anlegen wird der/die neue Gutachter:in in der Liste bzw. Matrix angezeigt und der Hinweis "Neuanlegen war erfolgreich" ausgegeben.

Matrix, Themengebiete zuordnen

Themenzuordnung erforderlich?

  • Falls Sie die Beiträge automatisch vom System zu den Gutachter:innen zuweisen lassen wollen, dann benötigen die Gutachter:innen eine Themenzuordnung.

  • Wenn Sie die Beiträge manuell auf die Gutachter:innen verteilen wollen, benötigen die Gutachter:innen nicht zwingend eine Themenzuordnung, sie kann allerdings trotzdem nützlich sein.

Abb. 2: Einer Gutacherin oder einem Gutacher durch Klick in die Zelle ein Thema zuordnen
  • Die Themenzuordnung kann entweder durch Klick auf den Haken in der entsprechenden Zelle der Gutachter:innenmatrix erfolgen, oder aber durch Klick auf den Stift -> Gutachter:innenmaske -> Reiter Themen.

  • Das Zuordnen eines Oberthemas hat keine Zuordnung der zugehörigen Unterthemen zur Folge, sondern entsprechende Unterthemen müssen separat zugeordnet werden.

  • Die Gutachter:innenmatrix zeigt in der Kopfzeile, wieviele Beiträge und wieviele Gutachter:innen es in jedem Themengebiet gibt.

  • Über das Personensymbol am Anfang der Zeile können die Personendaten der verknüpften Person bearbeitet werden. Dies ist ein effizienter Weg, um die Dubletten aller Personen zu bereinigen, welche Gutachter:innen sind (z.B. vor der automatischen Zuteilung der Beiträge).

  • In der Liste der Gutachter:innen können einzelne Gutachter:innen mit dem Kreuz gelöscht werden. Dabei wird lediglich die Gutachterrolle der Person entfernt, jedoch nicht die Person selbst. Beim Löschen werden sämtliche Bewertungen gelöscht, welcher diese:r Gutachter:in vorgenommen hat.

Gutachter:innen Manuscripts

Bei Verwendung der Manuscriptbewertung hat die Gutachter:innenmatrix den gleichen Aufbau wie in der Abstractbewertung (gleiche Gutachter:innen, gleiche Themenzuordnung).

Es kann bei Bedarf allerdings eine andere Beitragszuordnung geben und der Bewertungsfortschritt wird separat überwacht.

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