# Reverse Charge im Buchungsprozess

Unter bestimmten Umständen können in Converia Reverse-Charge-Rechnungen ausgestellt werden.

Wie die Konfiguration im Backend funktioniert, ist hier beschrieben: [Reverse Charge einrichten](https://manual.converia.de/teilnehmende/die-anmeldung-einrichten/die-angebotsubersicht-anlegen/reverse-charge-im-buchungsprozess/reverse-charge-einrichtung)

Was das RCV für Auswirkungen im Buchungsprozess im Frontend hat, ist hier beschrieben: [Reverse Charge Verfahren im Buchungsprozess](https://manual.converia.de/teilnehmende/die-anmeldung-einrichten/die-angebotsubersicht-anlegen/reverse-charge-im-buchungsprozess/reverse-charge-verfahren-im-frontend)

Anschließend bedarf es der Freigabe der Reverse-Charge-Rechnungen im Backend. Der Vorgang wird hier erläutert: [Verwaltung von RC-Rechnungen im Backend](https://manual.converia.de/teilnehmende/die-anmeldung-einrichten/die-angebotsubersicht-anlegen/reverse-charge-im-buchungsprozess/reverse-charge-verfahren-im-backend)

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Aufgrund der EU-Richtlinien zu Besteuerung und Zoll kann die Zulässigkeit von Reverse Charge für eine Konferenzteilnahme angezweifelt werden. Converia darf hierzu jedoch keine Rechtsberatung leisten. Siehe auch: [Wo wird besteuert? - Offizielle Webseite der Europäischen Union](https://taxation-customs.ec.europa.eu/where-tax_de)
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