Zugangsbeschränkung
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Mit der Konfiguration von Zugangsbeschränkungen kann der Zugang bzw. die Sichtbarkeit von Session-Inhalten eingeschränkt werden. Die entscheidenden Informationen werden aus den gebuchten Paketen bzw. den Buchungsoptionen aus Converia genommen.
Die Zugangsbeschränkung muss teilweise in Converia und teilweise in der Virtual Venue eingerichtet werden. Dies muss in enger Abstimmung mit Converia erfolgen.
Personen mit den Rollen Admin, Veranstalter werden von Zugangsbeschränkungen nicht beeinflusst und haben immer Zugang zu allen Programmpunkten. Die Rollen Sitzungsverantwortlich und Referent erhalten immer Zugang zu allen Programmpunkten innerhalb des zugangsbeschränkten Zeitraums, in dem die eigene Session oder der eigene Talk stattfinden.
Es müssen Antwort-IDs existieren oder erstellt werden, die direkt mit dem zugangsbeschränkten Paket verknüpft sind. Dazu kann die bestehende Antwort-ID dieses Pakets genutzt werden, wenn die Session nur von diesem einen Paket abhängt. Hängt die Session jedoch von mehreren Paketen ab, muss eine neue Antwort erstellt werden, die in der erweiterten Paketkonfiguration direkt mit den zugangsbeschränkten Paketen verknüpft wird.
Antwort-IDs müssen nun in die Virtual Venue übertragen werden.
In der Virtual Venue muss für jede Zugangsbeschränkung ein eigener Eintrag erstellt werden. Dort werden auch die entsprechenden Antwort-IDs eingetragen (Abb. 1).
In betroffenen Sessions können nun die eben eingerichteten zugangsbeschränkten Listen via Dropdown im Bereich Zugangsbeschränkung ausgewählt und verknüpft werden (Abb. 2).
Nach der Einrichtung der Zugangsbeschränkung müssen alle bisher bereits synchronisierten Buchungen neu synchronisiert werden, siehe SyncRun-Tabelle zurücksetzen.
Werden Zugangsbeschränkungen erst im laufenden Betrieb eingerichtet oder angepasst, sind die Änderungen erst nach einem neuen Login der betroffenen Teilnehmenden wirksam, da die Information im Token der Nutzer:innen liegen, der beim Login erstellt wird. Die Einrichtung und Bearbeitung von Zugangsbeschränkungen sollte daher bereits vor der Veröffentlichung der Virtual Venue erfolgen.