Barrierefreiheit

Zum 28.06 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetzt in Kraft. Auf dieser Seite möchten wir kurz erklären, welche Auswirkungen das Gesetz für Veranstaltende und ihre Converia Webseite bedeutet.

Über das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verfolgt ein klares Ziel: Digitale Angebote sollen für alle Menschen zugänglich sein. Auch beim Online-Ticketkauf darf niemand ausgeschlossen werden.

Das bedeutet: Wenn Sie eine Tagung organisieren, müssen Sie dafür sorgen, dass der Ticketshop so gestaltet ist, dass ihn alle benutzen können. Das gilt auch und besonders für Menschen mit Seh-, Hör- oder motorischen Einschränkungen.

Mit dem Release der Version 9.1 unserer Software haben wir im CMS und Ticketshop zahlreiche Verbesserung durchgeführt, um Barrieren zu reduzieren. Veranstalter können diese nun konform zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz und der WCAG 2.1 Level AA betreiben.

Für Sie bedeutet das: Sie sind mit Converia grundsätzlich schon mal auf der sicheren Seite. Damit Ihre Veranstaltung alle Anforderungen erfüllt, müssen Sie als Veranstaltende einige Inhalte prüfen oder anpassen für die Sie verantwortlich sind.

Wo Veranstaltende aktiv werden müssen

Auch wenn Converia die Werkzeuge für eine möglichst barrierefreie Veranstaltung bereitstellt, müssen Veranstaltende sicherstellen, dass die von ihnen bereitgestellten Inhalte so barrierefrei wie möglich sind.

Bereitstellen von Informationen zur Barrierefreiheit

Neben der technischen Umsetzung der Barrierefreiheit ist auch das Bereitstellen von Informationen zur Barrierefreiheit verpflichtend.

Diese informieren die Nutzer:innen des Ticketshops darüber, inwieweit das Angebot barrierefrei zugänglich ist.

Diese Auskunft ist ein fester Bestandteil der gesetzlichen Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes.

Zur Unterstützung stellen wir in Converia eine Vorlage bereit, die auf die Veranstaltung angepasst werden muss.

In dieser Vorlage müssen inhaltliche Besonderheiten der Konferenz sowie Ihre Kontaktdaten und die zuständige Marktüberwachungsbehörde ergänzt werden.

Vorgehen in Converia

So wird im CMS die Barrierefreiheitserklärung hinterlegt:

  • In der Seitenstruktur den gewünschten Ordner auswählen und darin eine neue Seite anlegen.

  • Der Seite den passenden Namen geben.

  • Den Actionname show_accessibility auswählen.

  • Die Seite aktiv schalten und speichern.

In der Seitenstruktur den gewünschten Ordner auswählen und eine neue Seite anlegen. Der Seite den passenden Namen geben, den Actionname "show_accessibility" auswählen, die Seite aktiv schalten und speichern.
Abb. 1: Barrierefreiheitserklärung in der Seitenstruktur anlegen

Anschließend die neue Seite mit der Barrierefreiheitserklärung füllen. Dazu muss ggfs. ein neuer Artikel angelegt werden. Eine Mustererklärung wird hier bereitgestellt:

Die Erklärung muss in allen verwendeten Sprachen angelegt und in allen verwendeten Subportalen hinterlegt werden.

Die Barrierefreiheitserklärung als Artikel in allen verwendeten Sprachen anlegen.
Abb. 2: Die Barrierefreiheitserklärung als Artikel in allen verwendeten Sprachen anlegen
Im Reiter Inhalt der Seite ein neues Artikel Modul hinzufügen und den passenden Artikel mit der Barrierefreiheitserklärung auswählen.
Abb. 3: Den neuen Artikel auf der Seite einfügen
Die fertige Verlinkung im Footer der Veranstaltungsseite
Abb. 4: Die fertige Verlinkung im Footer der Veranstaltungsseite

Bereitgestellte Inhalte prüfen

Inhalte, Grafiken und Medien für die Veranstaltung stellen die Veranstaltenden selbst bereit. Bei den Inhalten sollte dabei auf Folgendes geachtet werden:

  • Text statt Bild: Vermeiden von Grafiken mit sehr viel Text. Wichtige Infos sollten immer in einer reinen Textform angeboten werden. Personen, die die Grafik nicht betrachten können, bleiben sonst außen vor.

  • Alternativtexte verwenden: Jeder Grafik einen kurzen Alt-Text hinzufügen, der das Bild beschreibt. Wie Sie gute Alt-Texte schreiben, steht hier.

  • Kontraste prüfen: Werden eigene Farben oder ein Custom Design in Converia genutzt, sollte sichergestellt werden, dass die Kontraste ausreichend stark sind. Das BFSG schreibt ein Kontrastverhältnis von mindestens 4.5:1 vor. Ein Kontrastrechner hilft beim Prüfen.

  • Medien für alle zugänglich machen: Transkripte für Audioinhalte bereit bereitstellen und Videos untertiteln.

  • Strukturierte Inhalte: Überschriften-Hierarchien (H1, H2, H3 …) nutzen, um Inhalte sinnvoll zu gliedern. Das sieht nicht übersichtlicher aus, sondern hilft auch Menschen mit Screenreadern.

  • Verständlichkeit: Möglichst einfach zu verstehende Sätze und Beschreibungen verwenden. Fachbegriffe sollten nach Möglichkeit kurz erklärt werden.

Eine Übersicht über die verschiedenen Artikeltypen in Converia findet sich hier. Im Sinne der Barrierefreiheit sollten möglichst alle erklärenden oder ergänzenden Inhalte befüllt werden. Für ein Bild wären das:

  • Alternativtext - der Inhalt den ein Screenreader statt des Bildes wiedergibt.

  • Bildtitel

  • Bildunterschrift

Custom Design oder Templates

Bei Verwendung eines Custom Designs oder Template obliegt es den Veranstaltenden zu prüfen, ob die rechtlichen Richtlinien ausreichend umgesetzt sind. Sollten Anpassungen nötig werden, unterstützt das Supportteam gerne dabei, die nötigen Anpassungen in die Wege zu leiten.

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