Reverse Charge-Einrichtung
Allgemein
Mit Reverse Charge wird die Anwendung der Umkehrung der Steuerschuldnerschaft bezeichnet, z.T. auch Umkehrung der Umsatzsteuerlast benannt, d.h. Teilnehmende können unter bestimmten Voraussetzungen von der Bezahlung der Umsatzsteuer befreit werden.
Die Umkehrung der Steuerschuldnerschaft ist u.a. von folgenden Faktoren abhängig:
von dem Land, in dem die Veranstaltung stattfindet
von dem Land, in dem die Teilnehmenden ansässig sind
von der Art des Events
davon, ob Veranstaltende und Teilnehmende über eine gültige Umsatzsteuer-ID verfügen
Weitere Informationen zur Anwendbarkeit sollten Veranstaltende bei der jeweiligen Rechts- oder Steuerberatung einholen.
Die Mehrwertsteuerbehandlung im grenzüberschreitenden Geschäftsverkehr ist für EU-Mitgliedsstaaten und die Schweiz verfügbar. Für die Schweiz gelten gesonderte Bedingungen. Rückfragen kann das Converia Support-Team beantworten.
Zusätzlicher Hinweis
Aufgrund der EU-Richtlinien zu Besteuerung und Zoll kann die Zulässigkeit von Reverse Charge für eine Konferenzteilnahme angezweifelt werden. Converia darf hierzu jedoch keine Rechtsberatung leisten. siehe auch: Wo wird besteuert? - Offizielle Webseite der Europäischen Union
In den Richtlinien der EU heißt es:
…"B2B-Dienstleistungen, die die Eintrittsberechtigung zu Veranstaltungen auf dem Gebiet der Kultur, der Künste, des Sports, der Wissenschaft, des Unterrichts, der Unterhaltung und ähnlicher Veranstaltungen betreffen, werden an dem Ort besteuert, an dem die Veranstaltung tatsächlich stattfindet [Artikel 53 der MwSt-Richtlinie].
Beispiel 34: Eine Karte für die Oper in Verona, die ein irisches Unternehmen zu Geschäftszwecken erwirbt, enthält künftig die italienische Mehrwertsteuer. Dies gilt unabhängig davon, ob die Karte im Internet oder an der Opernkasse erworben wird.
Beispiel 35: Die Teilnahmegebühr für eine Konferenz in Stockholm wird mit der schwedischen Mehrwertsteuer belastet.
Beispiel 36: Für die Erstellung eines wissenschaftlichen Berichts durch die Universität Köln für ein pharmazeutisches Unternehmen in Dänemark (es fehlt das Element der Eintrittsberechtigung) wird anders als bisher die dänische Mehrwertsteuer fällig, die von dem dänischen Unternehmen zu entrichten ist."…
Freischaltung
Damit Reverse Charge genutzt werden kann, muss das Systemmodul Reverse-Charge-Verfahren vom Converia Support im Superadmin-Bereich freigeschaltet werden.
Aktivierung und Grundeinrichtung
Insofern das Feature für eine Konferenz freigeschalten wurde kann es von Veranstaltenden unter Konfiguration -> Anmeldung -> Konfiguration aktiviert werden. Standardmäßig ist es deaktiviert.
Eine Aktivierung des Reverse-Charge-Verfahrens kann nur bei aktivierter MwSt. erfolgen.
Damit das Reverse-Charge-Verfahren greift, muss außerdem für die Mehrwertsteuersätze die Konfiguration Reverse Charge fähig im Bereich Administration -> Buchhaltung -> Leistungsarten aktiviert werden.
Allgemeine Einstellungen
Eigene Ust.-IdNr.
Land
Diese Daten werden benötigt, um festzustellen ob das Reverse-Charge-Verfahren für Teilnehmende Anwendung findet. Dazu wird das Rechnungsland der Teilnehmenden mit dem des/der Veranstaltenden verglichen. Das Veranstaltungsland muss hier explizit angegeben werden, da es in Einzelfällen von konfigurierten Kontaktadressen abweichen kann.
E-Mail-Vorlagen
Weiterhin sollten die E-Mail-Vorlagen, die im Zusammenhang mit dem Reverse-Charge-Verfahren benötigt werden, angepasst werden.
Werden diese Texte leer gelassen, so greifen die in den Templates verwendeten Defaults.
E-Mail-Vorlage "Ungeprüft"
Diese Mail wird an die Veranstaltenden (Registrierungskontakt) versendet, wenn es sich um eine Rechnung mit Umkehrung der Steuerschuldnerschaft handelt und Teilnehmende Buchungen im Frontend abgeschlossen haben. Sie ersetzt die Standard-Rechnungsmail und ist von Deaktivierungseinstellungen bzgl. des Rechnungsmailverkehrs nicht betroffen. Teilnehmende erhalten zu diesem Zeitpunkt keine Rechnungsmail, nur einen Hinweis über die Prüfung der Rechnung, der direkt im Anmeldeinterface ausgegeben wird.
E-Mail-Vorlage "Geprüft"
Diese Mail wird im Freigabeworkflow versendet und erfolgt im Backend im Rechnungsmodul. Diese Mail wird an die Teilnehmenden versendet und enthält den Link zur Rechnung.
Steuerhinweise
Die Steuerhinweise werden in den Fußnoten der Rechnung und in der Übersicht der Registrierung angezeigt, um an diesen Stellen auf die betreffende Umsatzsteuerbehandlung hinzuweisen.
Die bisherigen Templates sind lediglich Vorschläge ohne Rechtsverbindlichkeit.
Bitte kontaktieren Sie zu diesem Zweck entsprechende Personen, um sich über deren Verbindlichkeit zu informieren.
Paketeinrichtung
In der Regel bestimmt bereits die Leistungsart, ob für ein Paket eine Umkehrung der Steuerschuldnerschaft möglich sein soll. Voraussetzung dafür ist, dass die gewählte Leistungsart vorher als Reverse-Charge-fähig konfiguriert wurde.
Zusätzlich dazu kann unabhängig und abweichend von der gewählten Leistungsart auf Paketebene definiert werden, das die Umkehrung der Steuerschuldnerschaft nicht möglich sein soll.
Ob bei einzelnen Paketen die Umkehrung der Steuerschuldnerschaft anwendbar ist, können Veranstaltende idR bei der Buchhaltung oder der Steuerberatung erfragen.
Umsatzsteuerlast umkehrbar im Paket auswählen:
Konfiguration -> Anmeldung -> Angebotswizard -> Erweiterte Paketkonfiguration
Angebotskategorie auswählen
Paket-Details mit 🖊-Icon aufrufen
Auswahl im Dropdown-Menü
Wie Leistungsart (Entsprechend der Konfiguration der Leistungsart)
Ja (Aktiv)
Nein (Inaktiv)
Weiterführende Informationen
Umkehrung der Steuerschuldnerschaft (Deutschland) - Wikipedia
Wo wird besteuert? - Offizielle Webseite der Europäischen Union
Zuletzt aktualisiert