Abfrage von Teilnehmenden-Daten im Anmeldeprozess

Abgesehen von den Standardangaben, die die Teilnehmenden im Anmeldeprozess machen müssen, können bei Bedarf weitere Abfragen einrichtet werden.

Dabei entscheidet die Platzierung der Fragen darüber, wer diese beantworten kann/muss, ob sie nachträglich von den Teilnehmenden bearbeitet werden und wie die gesammelten Daten im Backend weiterverarbeitet werden können.

Folgende Möglichkeiten und Bereiche gibt es:

Bei der Einrichtung zusätzlicher Abfragen sollten die Grundsätze der Zweckbindung und Datenminimierung gemäß Art. 5 DSGVO berücksichtigt werden: Personenbezogene Daten dürfen nur in einem dem Zweck angemessenen und relevanten Umfang erhoben werden und müssen auf das notwendige Maß für den Verarbeitungszweck beschränkt sein.

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