Steuersätze abbilden

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In Converia werden Leistungsarten definiert, um Steuersätze an Paketen und Unterpaketen von Angeboten zu hinterlegen und auf Rechnungen anzuzeigen.

Voraussetzungen

Damit die Angaben zu den Leistungsarten überall vollständig angezeigt werden, müssen folgende Punkte erfüllt sein:

  • Die Berechnung der Umsatzsteuer für die Veranstaltung ist aktiviert (Abb. 1, Pkt. 1).

  • Die Anzeige des Steuerbefreiungshinweises ist eingeschaltet (Abb. 1, Pkt. 2).

Der Steuerbefreiungshinweis wird nur für Leistungen angezeigt, die als steuerfrei ausgewiesen werden (= Leistungsart im Angebotswizard).

Aktivierung der Steuer in der Konfiguration der Teilnehmeranmeldung
Abb. 1: Aktivierung der Steuer in der Konfiguration der Teilnehmeranmeldung

Leistungsart definieren

Die Leistungsart wird für jedes Angebotspaket separat hinterlegt.

  • Dazu im Angebotswizard den Titel des Angebots anklicken. In der Bearbeitungsansicht kann nun die Leistungsart ausgewählt werden (Abb. 2).

  • Bei Auswahl von „—“ wird für das Angebot keine Steuerinformation hinterlegt.

Sollte ein Angebotspaket mehrere Teilleistungen enthalten, die unterschiedlichen Leistungsarten zugeordnet werden müssen, können Sie diese gemischten Steuersätze über Unterpakete abbilden.

In Converia werden immer Brutto-Preise angezeigt, d.h. Leistungsarten/Steuern sind im Angebotspreis enthalten. Netto-Preise werden im Frontend nur im Rahmen des Reverse-Charge-Verfahrens ausgegeben.

Festlegung der Leistungsart im Angebotspaket
Abb. 2: Festlegung der Leistungsart im Angebotspaket

Anzeige der Leistungsart im Frontend

Im Anmeldeprozess wird an verschiedenen Stellen die Leistungsart für das jeweilige Angebot sichtbar. Im Schritt vor dem Bezahlvorgang wird zudem die enthaltene Steuer als Betrag angezeigt (Abb. 3). Auf der Rechnung stehen die Leistungsarten und Steuerhinweise unterhalb der Positionen (Abb. 4).

Anzeige der enthaltenen Steuern vor Abschluss der Buchung
Abb. 3: Anzeige der enthaltenen Steuern vor Abschluss der Buchung
Abb. 4: Steuerhinweise auf der Rechnung

Leistungsartbezogene Zusatztexte

In Converia sind die Standard-Steuerhinweise entsprechend der rechtlichen Grundlagen in Deutschland definiert und werden so auf der Rechnung angezeigt (Abb. 4). Sollten andere Steuerhinweise auf der Rechnung notwendig sein, können diese pro Leistungsart angepasst werden.

Änderung der Steuerhinweise auf der Rechnung
Abb. 5: Änderung der Steuerhinweise auf der Rechnung

Pro Leistungsart (steuerfrei/7%/19% usw.) wird ein Bearbeitungsbereich angezeigt (Abb. 5). Für jede Leistungsart kann festgelegt werden:

  • Ob der Standardtext aus Converia auf der Rechnung vollständig ausgeblendet werden und stattdessen ein eigener Hinweis ausgegeben werden soll (Textfeld unter der Checkbox ausfüllen).

  • Oder der Standardtext aus Converia nur durch einen eigenen Hinweis ergänzt werden soll (Checkbox nicht aktiveren, Textfeld darunter ausfüllen).

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