Gutachter:innen und Beiträge zuweisen
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Die manuelle Zuordnung von Beiträgen ermöglicht es Ihnen, Gutachter:innen ausgewählte Beiträge zuzuordnen. Aufgrund des Aufwandes empfiehlt sich dieses Vorgehen eher für kleinere bis mittlere Veranstaltungen.
Um einen Beitrag manuell zu vergeben, gehen Sie in die Gutachter:innen-Übersicht:
Suchen Sie mithilfe der Suchmaske nach der gewünschten Gutachter:in und bearbeiten diese. (1)
Wählen Sie Beitrag hinzufügen (2), wenn Sie einzelne Beiträge zuweisen möchten, alternativ können Sie alle Beiträge eines bestimmten Themengebietes zuweisen, alle Beiträge entfernen oder alle Beiträge der Themen, die im Gutachter:innenprofil hinterlegt sind, zuweisen.
Wählen Sie den gesuchten Beitrag aus und fügen diesen hinzu. (3)
Nicht länger relevante Beiträge können Sie mit dem roten X entfernen.
Der Ablauf bei "Abstracts" und "Manuscripts" unterscheidet sich nur in der Auswahl des entsprechenden Reiters.
Voraussetzung für die automatische Zuweisung der Beiträge an die Gutachter:innen durch das System, ist eine entsprechende Konfiguration der Beitragseinreichung. Das System benötigt Ihrerseits die Angabe, wie viele Paper einem Gutachter maximal zugeordnet werden dürfen und wie viele Gutachter einen Beitrag bewerten sollen. Mehr Informationen finden Sie hier:
Um Beiträge automatisch zu vergeben, klicken Sie in der Gutachter:innen Übersicht den Button Abstracts zuweisen (1). Nun können Sie entscheiden, ob die Abstracts anhand der Ober- oder Unterthemen vergeben werden sollen.
Die automatische Zuweisung von Gutachtern zu Beiträgen wird daraufhin anhand der passenden Themengebiete vorgenommen und in einer Liste angezeigt. Zudem gibt das System Hinweise aus, wenn z. B. Beiträge nicht zugeordnet werden konnten, weil keine oder nicht ausreichend Gutachter im System existieren und die maximale Beitragszahl der Gutachter überschritten wird.
Es handelt sich nicht um eine endgültige oder finale Zuweisung. Bis zur tatsächlichen Übergabe an die Gutachter:innen über die Arbeitsabläufe kann die automatische Zuordnung wiederholt oder rückgängig gemacht werden.
Die Zuweisung erfolgt zufällig.
Die Beiträge werden gleichmäßig auf die entsprechenden Gutachter aufgeteilt.
Es kann eine Prüfung stattfinden, ob der Gutachter gleichzeitig Autor des Beitrags ist. Mehr dazu finden Sie in der Konfiguration der Beitragsbewertung.
Die Zuordnung der Beiträge zu den Gutachter:innen kann rückgängig gemacht werden. Betätigen Sie dazu den Button Alle Gutachter-Beitrags-Zuweisungen entfernen. Sollte ein Gutachter einen Beitrag bereits bewertet haben, so bleibt diese Zuordnung und Bewertung weiterhin bestehen.