Reverse-Charge-Verfahren im Frontend
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An dieser Stelle wird erläutert, welche Änderungen die Aktivierung des Reverse-Charge-Verfahrens für den Anmeldeprozess der Teilnehmenden im Frontend mit sich bringt.
Bei aktiviertem Reverse-Charge-Verfahren erhalten die Teilnehmenden in Schritt 1 der Anmeldung eine zusätzliche Abfrage. In dieser Abfrage muss festgelegt werden, ob der/die Rechnungsempfänger/in eine Privat- oder eine Geschäftsperson ist.
Diese Wahl ist eines der Kriterien, die zur Ermittlung einer möglichen Umsatzsteuerlastumkehr notwendig sind. Nur bei der Option Geschäftskund:in kommt im Folgenden die Umkehr der Umsatzsteuerlast in Betracht. Sollten sich die Teilnehmenden hier als Privatperson klassifizieren, so ändert sich an der Anmeldung in den weiteren Schritten nichts im Vergleich zur Anmeldung ohne Reverse-Charge-Verfahren.
Im Zusammenhang mit dem Reverse-Charge-Verfahren müssen die Gutscheinauswirkung bei absoluten Paket- und Kategorie-Rabatten beachtet werden.
Absolute Paket- und Kategorie-Rabatte sind immer als ein Rabatt auf das Brutto zu verstehen. D.h. es wird erst der Gutschein auf den Bruttobetrag angewendet und dann vom verbleibenden Betrag der Nettobetrag ermittelt. Im Zusammenhang mit dem Reverse-Charge-Verfahren sollten diese Gutscheinauswirkungen also nur mit äußerster Vorsicht eingesetzt werden.
Paket A: 119 € inklusive 19 % Ust.
Gutschein X: Gibt 50 € Rabatt auf Paket A
→ Resultierender Preis für Nutzer ohne Reverse Charge: 119 € - 50 € = 69 €
→ Resultierender Preis für Nutzer mit Reverse Charge: (119 € - 50 € )/1.19 = 57,98 € (nicht 119 € / 1.19 – 50 €)
Haben Teilnehmende in Schritt 1 Geschäftskund:in gewählt, so erfolgt jegliche Ausgabe im Warenkorb basierend auf dem errechneten Nettowert.
Zusätzlich wird ein Hinweis angezeigt, dass die Preise zzgl. gesetzlicher Ust. zu verstehen sind.
Die genaue Höhe der Ust. wird hier nicht ausgegeben, da diese von unterschiedlichen Kriterien abhängig ist, die hier nicht vollständig bekannt sind (Kommt die Umsatzsteuerlastumkehr zum Tragen? Wie ist die umsatzsteuerliche Behandlung im Land des Empfängers geregelt?).
Solange die Kriterien nicht vollständig geklärt sind, werden Angebote mit der vorher definierten Umsatzsteuer in den Warenkorb gelegt. Für die Teilnehmenden ist das aber aufgrund der Nettowertdarstellung nicht vordergründig ersichtlich.
Entscheidend für die Bewertung der Umsatzsteuerlast ist die Angabe der Rechnungsadresse in Schritt 3 der Anmeldung. Dabei wird unter den Formularfeldern Firma und Abteilung für Geschäftskund:innen ein weiteres Feld USt-IdNr. angezeigt. Bei einer abweichenden Rechnungsadresse werden die Eingaben in Bezug auf diese Adresse berücksichtigt.
Für Geschäftskunden ist die Eingabe der Firma innerhalb der Rechnungsadresse zwingend erforderlich. Die USt.-Nummer muss in der Rechnungsadresse angegeben werden, wenn es sich um Geschäftskunden aus dem europäischen Ausland handelt. Auf Wunsch kann an dieser Stelle die Gültigkeitsprüfung der USt.-Nummer bereits im Frontend erfolgen.
Werden diese Angaben innerhalb der Rechnungsadresse nicht gemacht, so werden die Teilnehmenden vor die Wahl gestellt, diese Angaben zu ergänzen oder als Privatperson ohne Umkehr der Umsatzsteuerlast weiter zu buchen.
Nach Eingabe der wichtigen Information wie Rechnungsland, Firmenname und Umsatzsteuernummer wird ermittelt, ob auf diese Rechnung eine Umkehr der Umsatzsteuerlast anzuwenden ist. Ausgegangen wird dabei von den Backendeinstellungen (Veranstaltungsland, Umkehrbarkeit der Umsatzsteuerlast für Paket).
Nachträgliche Änderungen der teilnehmenden Person an einer dieser für die Bewertung relevanten Faktoren führen immer wieder zu einer Neubewertung der Umkehrbarkeit Umsatzsteuerlast.
Eine weitere Änderung an dieser Stelle ist die Behandlung der Rechnungsadresse. Diese wird nun als separate Adresse gespeichert.
Im Frontend erfolgt die Bearbeitung beider Adressen dann lediglich über ein Interface, so dass, wenn Kontakt- und Rechnungsadresse identisch sind, Teilnehmende diese nicht zweimal eingeben müssen. Diese Vereinzelung der beiden Adressen hat den Hintergrund, dass Rechnungsadressen und damit auch die umsatzsteuerliche Behandlung nur noch von der Rechnung aus veränderbar sind. Nachträgliche Änderungen an der persönlichen Adresse, wie dies in anderen Kontexten sowohl im Frontend als auch im Backend möglich ist, haben keine Auswirkung mehr auf die Rechnung.
Die Übersicht ist immer eine Bruttodarstellung. Da die Prüfung der Umsatzsteuerlastumkehr bereits erfolgt ist, können hier alle Beträge mit den korrekten anzuwendenden Steuerbeträgen ausgegeben werden.
Die Preise von Paketen, auf die die Umsatzsteuerlastumkehr anwendbar ist, werden ohne Steueraufschlag und mit einem Hinweis zur umsatzsteuerlichen Behandlung (im Backend konfigurierbarer Steuerhinweis) angezeigt. Bei Paketen, wo die Umkehr der Umsatzsteuerlast ausgeschlossen ist, erfolgt der Umsatzsteuerausweis wie gewohnt. Aus diesen Teilen ergibt sich der Gesamtbetrag der Rechnung, wie er im nächsten Schritt zu zahlen ist und er später auf der Rechnung ausgewiesen wird.
Bei Abschluss der Reverse-Charge-Buchung gelangen die Teilnehmenden zur Abschlussseite, wo allerdings das Rechnungsdokument nicht wie gewohnt angezeigt wird. Stattdessen wird ein Hinweis Sie erhalten Ihre Rechnung nach Prüfung der Angaben der Umsatzsteuerumkehr angezeigt. Gleichzeitig wird eine Mail bzgl. der Prüfung an die Veranstaltenden gesendet, entsprechend Reverse Charge – Einrichtung.